Impressum
Firma Steinbrecher
Herringerweg 67
59067 Hamm
UST-Nr.: 322 5296 1523 FA Hamm
UST.-IdNr.: DE265854721
EORI-Nummer: DE2082527
Tel.: 02381 – 440453
Fax.: 02381 – 440454
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Datenschutzerklärung
Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unserer Webseite und Ihr Interesse. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Verarbeitung während des gesamten Geschäftsprozesses ist für uns ein wichtiges Anliegen und wir möchten, dass Sie sich beim Besuch unserer Internetseiten sicher fühlen.
Im Folgenden erläutern wir, welche Informationen wir während Ihres Besuches auf unserer Webseite erfassen und wie diese genutzt werden.
Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Darunter fallen Informationen wie z.B. Ihr richtiger Name, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer und Ihr Geburtsdatum.
Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Angaben wie Ihr Name, Ihre Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse werden nicht erfasst, es sei denn, diese Angaben werden von Ihnen freiwillig gemacht, z.B. im Rahmen einer Anmeldung, Bestellung, zur Durchführung eines Vertrages oder einer Informationsanfrage.
Nutzung und Weitergabe der personenbezogenen Daten
Die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten verwenden wir ausschließlich zur Erfüllung Ihrer Wünsche und Anforderungen, also in der Regel zur Abwicklung des mit Ihnen geschlossenen Vertrages oder zur Beantwortung Ihrer Anfrage.
Eine Weitergabe, Verkauf oder sonstige Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dass dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist oder Sie ausdrücklich eingewilligt haben. So kann es beispielsweise erforderlich sein, dass wir bei Bestellungen von Produkten Ihre Anschrift und Bestelldaten an unsere Lieferanten weitergeben.
Sicherheit
Wir treffen alle notwendigen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre personenbezogenen Daten vor Verlust und Missbrauch zu schützen.
Sollten Sie mit uns per E-Mail in Kontakt treten wollen, weisen wir darauf hin, dass die Vertraulichkeit der übermittelten Informationen nicht gewährleistet ist. Der Inhalt von E-Mails kann von Dritten eingesehen werden. Wir empfehlen Ihnen daher, uns vertrauliche Informationen ausschließlich über den Postweg zukommen zu lassen.
Auskunftsrecht
Auf schriftliche Anfrage werden Sie von uns darüber informiert, welche Daten wir über Ihre Person (z.B. Name, Adresse) gespeichert haben.
Kontakt
Wenn Sie Fragen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten haben, können Sie sich an uns wenden, auch im Falle von Auskunftsersuchen, Anregungen oder Beschwerden werden wir Ihnen zur Verfügung stehen.
Allgemeine Geschäftsbdingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Karosserie- und Fahrzeugausbau
Fa. Steinbrecher, Busumbau.net, Herringerweg 67, 59067 Hamm
I. Ausschließliche Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB)
Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder
von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners,
nachfolgend Kunde genannt, erkennen wir nicht an, es sei denn, wir
hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen
gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren
Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung
oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Dasselbe gilt auch für
Lieferungen und Leistungen an uns, für den Fall unserer vorbehaltlosen Annahme
der Ware. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden
zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag
schriftlich niedergelegt. Wir erbringen die im Einzelnen spezifizierte Lieferung
oder Leistung zu den nachfolgend abgedruckten Bedingungen. Hierzu wird eine
entsprechender Fragekatalog vom Kunden selbst ausgefüllt oder weitere Infos und
Wünsche schriftlich per Mail abgegeben.
II. Angebot, Angebotsunterlagen, Kostenvoranschlag, Vertragsabschluss
1. Unsere Ca.Angebote sind freibleibend.
2. Im Bereich des Fahrzeugausbaues ist es durch den vielen Kleinbedarf an Materialien
nicht möglich, ein auf den Cent genaues Angebot oder die Auftragssumme zu nennen.
Der Kunde nennt seine Wünsche, sein eigenes Maximalbudget und Materialien und wir
können ein Ca-Angebot ausarbeiten und dem Kunden mitteilen, ob das Budget
ausreichen wird. Unsere Angebote sind in der Regel immer etwas höher kalkuliert.
3. Die für die Erstellung des Angebots/Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen
können dem Kunden nur dann berechnet werden, wenn dies im Einzelfall
geleistet wurden.
4. Unterlagen zu dem Angebot, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts und
Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet sind. Technische Änderungen sowie Änderungen
in Form, Farbe und Gewicht behalten wir uns im handelsüblichen Rahmen
vor.
Aus gebrauchten Zeichen oder Nummern können allein keine Rechte hergeleitet
werden. Alle Leistungsbeschreibungen und Kostenangaben schulden
wir nur als Durchschnittswerte.
5. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen
behalten wir uns Eigentums und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche
schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Jede Weitergabe
ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist verboten.
6. Hat der Kunde für die Herstellung oder Ver- bzw. Bearbeitung der Ware eine
Spezifizierung vorgelegt, so hat er uns von jeglichem Verlust, Schaden,
Kosten oder sonstigen Ausgaben unserer Lieferanten freizustellen, die diese
zu zahlen haben oder zu zahlen bereit sind, weil sich die vertragliche Ver-oder
Bearbeitung der Ware auf Grund der Spezifizierung des Bestellers als
Bruch eines Patents, Copyrights, Warenzeichens oder sonstigen Schutzrechts
eines Dritten herausgestellt hat.
7. Wir behalten uns das Recht vor, die Warenbeschreibung im Hinblick auf die
Spezifizierung insoweit abzuändern, als gesetzliche Erfordernisse zu berücksichtigen
sind, soweit durch diese Änderung keine Verschlechterung der
Bestellung hinsichtlich Qualität und Brauchbarkeit auftreten.
8. Gegenüber dem Kunden gilt, dass der von ihm abgegebenen Auftrag, sei es
In schriftlicher oder mündlicher Form ein bindendes Angebot ist.
Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von drei Wochen durch
Überreichung oder Zusendung einer Auftragsbestätigung
anzunehmen oder dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Lieferung
oder Leistung zu erbringen.
9. Der Umfang der Lieferung oder Leistung und der Gesamtpreis richten sich
nach den Angaben in der Auftragsbestätigung. Wir geben grundsätzlich keine
Garantien, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Auf Neugeräte von
Drittanbietern besteht die übliche Werksgarantie 1-2 Jahre.
10. Tritt der Kunde nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurück oder löst sich
anderweitig vom Vertrag, so haben wir Anspruch auf pauschalisierten Schadenersatz
in Höhe von 15 % des Preises oder der vereinbarten Vergütung.
Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn von uns ein
höherer oder vom Kunden einen geringerer Schaden nachgewiesen wird.
11. Der Kunde ermächtigt uns, Unteraufträge zu erteilen und Probe und Überführungsfahrten
durchzuführen.
12. Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung
zu verlangen. In der Regel arbeiten wir nur Guthaben ab.
III. Preise, Zahlungsbedingungen, Rücktritt
1. Unsere Preise gegenüber gewerblichen Kunden sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer
wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung gesondert
ausgewiesen. Für Verbraucher geben wir Endpreise an. Unsere Preise
gelten ab unserem Geschäftssitz. Zölle, Abgaben, Verpackung, Versandkosten
und Versicherungen sind gesondert zu zahlen. Vereinbarte Nebenleistungen
werden zusätzlich berechnet. Ausländische Kunden mit einer gültigen ID-Nr. erhalten nur
Nettorechnungen.
2. Skonto und Rabattzusagen gelten nur, sofern sie schriftlich vereinbart werden.
3. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern,
wenn frühestens vier Monate nach Abschluss des Vertrages deutliche Kostensenkungen
oder Kostenerhöhungen eintreten, insbesondere bei außerhalb unserer Kontrolle stehender
Preisentwicklungen, wie Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, Zolländerungen,
Steueränderungen, bei Änderungen von Lohn und Tarifverträgen, Transportkosten, bei Material
oder Herstellungskosten auch unserer Lieferanten, u.a.. Diese werden wir
auf Verlangen nachweisen.
4. Mit der Ablieferung oder der Abnahme des Auftragsgegenstandes und der
Aushändigung der Rechnung ist der vereinbarte Preis sofort in bar zur Zahlung
fällig. Abweichende Regelungen sind schriftlich zu vereinbaren.
5. Kommt der Kunde seinen Zahlungs- und Versicherungspflichten oder den
Verpflichtungen aus unserem Eigentumsvorbehalt oder Sicherungseigentum
nicht nach oder verletzt er seine Verpflichtungen aus dem Vorbehalts oder
Sicherungsmiteigentum, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein
Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder eine andere Maßnahme
nach der Insolvenzordnung angeordnet, so wird unsere gesamte Restforderung
fällig, auch falls Wechsel oder Schecks mit späterer Fälligkeit laufen
sollten oder auch falls eine anderweitige Stundungsvereinbarung zwischen
den Parteien getroffen worden sein sollte. Wird die gesamte Restforderung
von dem Kunden nicht unverzüglich bezahlt, erlischt sein Gebrauchsrecht
an dem Vorbehaltsgut.
6. Falls der Kunde seiner Zahlungspflicht auch von Teilzahlungspflichten nicht
nach Fälligkeit vollständig nachkommt, sind wir berechtigt, nach erfolglosem
Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten.
Treten wir zurück, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware auf Kosten
des Kunden abholen zu lassen bzw. nicht auszuhändigen oder gar wieder auszubauen.
7. Der Kunde erklärt sein Einverständnis dazu, dass die von uns mit der Abholung
beauftragten Personen zu diesem Zweck das Gelände betreten und befahren können,
auf dem sich die Ware befindet.
Alternativ zu unseren Rücktrittsrechten können wir vom Kunden angemessene
Sicherheit verlangen. Erhalten wir diese nicht, können wir die weitere
Lieferung an den Kunden aussetzen.
8. Mit der Ausübung dieser Rechte ist kein Verzicht auf weitere uns zustehende
Rechte und Ansprüche, auch aus Schadenersatz, verbunden.
9. Gegen unsere Ansprüche kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn seine
Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich
anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
10. Wenn eine berechtigte Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen
des Kunden von ihm nur in einem Umfange zurückgehalten werden, die in
einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
IV. Lieferung, Lieferverzug
1. Unsere Liefer- oder Fertigstellungstermine sind grundsätzlich nur annähernd
und unverbindlich. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich so bezeichnet
wurden. Der Beginn des von uns angegebenen Liefer- oder Fertigstellungstermins
setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Ändert oder erweitert sich der
Auftragsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, dann haben wir dem Kunden
unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen.
2. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, aber nicht bei leichter Fahrlässigkeit.
3. Im Übrigen haften wir im Falle des Lieferverzugs nicht, wenn wir den Verzug nicht
verschuldet haben.
4. Wir sind zur Teillieferung berechtigt, falls ein Teil der bestellten Ware vorübergehend
nicht lieferbar ist. Zusätzliche Versandkosten werden dann von uns getragen.
5. Höhere Gewalt, durch Sturm, Feuer, Hochwasser oder sonstigen Umweltschäden
oder bei uns oder unseren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen durch Energiemangel,
Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Komponenten und sonstiger Materialien,
Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrung, die uns ohne
eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Auftragsgegenstand zum vereinbarten
Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verlängern die oben genannten Termine
und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Wir haben
darüber den Kunden unverzüglich nach bekannt werden des Ereignisses zu informieren. Können wir
auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Kunde als auch wir zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Treten wir zurück, erstatten wir dem Kunden unverzüglich sämtliche bereits erbrachten Zahlungen. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
V Versicherung
Die hier uns überlassenen und abgestellten, nicht zugelassene Fahrzeuge sind nicht versichert. Der Kunde muss dafür eine entsprechende Versicherung gegen Feuer, Diebstahl usw. auf eigenen Kosten versichern.
VI Weitere Garantien
Wir geben auf unsere Leistungen eine Werksgarantie von 2 Jahren. Kleinfehler wie das Lösen von Schrauben, Quitschgeräusche usw. unterliegt dem Kunden selbst, auf eigenen Kosten oder in Eigenleistung zu beseitigen.
Bei groben Mängeln, die der Kunde nicht selbst beseitigen kann, werden durch uns beseitigt. Der Kunde muss uns dann das Gerät oder das Fahrzeug kostenlos für uns anliefern. Er gestattet uns zumindest einen ausreichenden Erfüllungszeitraum.
VII Abrechnung
Während der Bauzeit und Herstellung, überlässt uns der Kunde je nach Vorabrechnung entsprechende Beträge. Auf Wunsch erhält er zur Endabrechnung eine Materialliste bzw. einen Stundennachweis. Bleibt bis zur Fertigstellung ein Teil der Vorabzahlung übrig, so wird dieser durch uns unverzüglich entweder per Bar bei Abholung des Fahrzeuges oder per Überweisung getätigt.
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